- die Mitteilung des eidgenössichen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür,
- die Medienmitteilung des Bundesgerichts, und
- das Urteil des Bundesgerichts
Wie gewohnt redundanzfrei.
Ein weiterer Kommentar erübrigt sich. Zeiltungslesern sei die Lektüre der Originaltexte empfohlen.